Bei der vorsorgenden Beratung und Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen oder vorwegnehmenden Verfügungen werden Sie mich in der Regel als Notarin beauftragen. Dies dürfte in der Regel auch für Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen nach dem Erbfall gelten.
Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen in erster Linie für Beratung und Vertretung nach dem Erbfall zur Verfügung; z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Geltendmachung von aus dem Erbfall folgenden Ansprüchen gegenüber Dritten oder Streitigkeiten über das Erbrecht z.B. auch im Erbscheinsverfahren.
Selbstverständlich stehe ich auch für Mediation bei Nachlassauseinandersetzungen unter Miterben oder Streitigkeiten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten zu Verfügung.
Allerdings bin ich berufsrechtlich gehalten, zwischen meinen Funktionen und Aufgaben strikt zu trennen. So darf ich in der Regel nicht als Rechtsanwältin tätig werden, wenn ich mit derselben Angelegenheit bereits als Notarin oder als Mediatorin befasst war.