Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Die örtliche Zuständigkeit der Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuz umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg (bis 31.12.2009), Spandau und Tempelhof-Kreuzberg.
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Tel.: (030) 90 175 - 0
Fax.: (030) 90 175 - 711
>>> Stadtplanlink <<<
Möckernbrücke U1 und U7
Anhalter Bahnhof S1, S2, S25, S 26
Familiengerichte in Berlin
Amtsgericht Pankow-Weißensee
Die örtliche Zuständigkeit der Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts Pankow-Weißensee umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding.
Zweigstelle Kissingenstraße 5-6,
13189 Berlin
Tel.:+49 (0)30 90245 - 0
Fax.:+49 (0)30 90245 -140
>>> Stadtplanlink <<<
Grunewaldstraße 66-67
10823 Berlin (Schöneberg)
Tel.: +49(0)30 90159 – 0
Fax: +49(0)30 90159 - 429
>>> Stadtplanlink <<<
Amtsgericht Schöneberg
Die Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts Schöneberg ist zuständig, wenn beide Ehegatten ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, mindestens einer von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in letzterem Fall kein anderes Familiengericht nach der seit dem 1. März 2005 geltende VO (EG) Nr.2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel III-VO), die für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bestimmte Gerichtsstände ausschließlich regelt, zuständig ist. Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk dieser wohnt.
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Amtsgericht Schöneberg in Familiensachen auch für seinen eigenen Gerichtsbezirk (den ehemalige Bezirk Schöneberg und und den Bezirk Steglitz-Zehlendorf) örtlich zuständig.