Nützlich zu wissen vor:

Weigerung der nicht verheirateten Mutter, eine Erklärung zur mit dem Vater gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind abzugeben:

Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – Über den Wunsch des nichtehelichen Vaters auf Teilhabe an elterlichen Sorge gegen den Willen der Mutter ist gerichtlich zu entscheiden.

Zur Entscheidung >>>                                 zur Pressemitteilung >>>

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt: Verweigert die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, obwohl der Vater eine gemeinsame Sorgeberechtigung wünscht, kommt also eine übereinstimmende Sorgeerklärung nicht zustande, so kann der Vater ab sofort die Entscheidung des Familiengerichts beantragen, egal, seit wann die gemeinsame Sorge verweigert wird, und egal, wie alt das Kind ist. Das ergibt sich aus der Übergangsregelung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Familiengericht überträgt den Eltern das gemeinsame Sorgerecht (oder einen Teil davon), soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Dadurch sollen – so das Bundesverfassungsgericht – bei der gerichtlichen Einzelfallentscheidung die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge jedoch nicht zu hoch angesetzt werden.

Abschluss eines notariellen Ehevertrages mit Gütertrennung

Ein Ehegatte haftet für Schulden des anderen Ehegatten auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft i.d.R. nicht, es sei denn, er hat sich für diese verbürgt oder als Gesamtschuldner verpflichtet. Wenn dies der Fall ist, schützt ihn aber auch die Vereinbarung der Gütertrennung nicht vor der Inanspruchnahme durch die GläubigerInnen des anderen Ehegatten.

Vereinbarung von Umgangsregelungen

>>>Schulferientermine in Berlin

Tabelle Schulferien 2008/2009 bis 2010/2011 (PDF) >>>
Schulferien bis zum Schuljahr 2016/2017 im Internet >>>
Ferienordnung Berlin bis 2009/2010 (PDF) >>>
Ferienordnung Berlin 2011/2012 bis 2016/2017 (PDF) >>>

Vereinbarung eines Termins zur Beurkundung einer Patientenverfügung:
Das "Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" regelt die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen >>>
Broschüre des Bundesministeriums für Justiz zur Patientenverfügung >>>

Verweigerung oder Behinderung des Umgangs des unehelichen Kindes mit dem nicht sorgeberechtigten Vater:

Pressemitteilung der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom   3.12.2009 in Sachen Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
in deutscher Sprache >>>

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3.12.2009 in Sachen Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)
in (nicht autorisierter) deutscher Übersetzung >>>

Nach der bei Entscheidung bestehenden Rechtslage kann gegen den Willen der Mutter der Vater des gemeinsamen Kindes weder die gemeinsame elterlichen Sorge noch die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich alleine erlangen. Ein Vater, der es dennoch versucht hatte und damit zuletzt vor dem Oberlandesgericht Köln unterlegen war, wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und hatte mit seiner Beschwerde
am 3.12.2009 Erfolg: Der Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung des die Übertragung oder Mitausübung der elterlichen Sorge begehrenden Vater eines unehelichen Kindes bei ablehnender Haltung der Mutter verstösst gegen Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung des die Übertragung oder Mitausübung der elterlichen Sorge begehrenden Vater eines unehelichen Kindes bei ablehnender Haltung der Mutter verstösst gegen Art. 14 ( Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, wird die Bundesrepublik Deutschland sie gesetzgeberisch umzusetzen haben.


Sabine Seip
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

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03. 12. 2009: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von Vätern unehelicher Kinder >>>

21. 07. 2010: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Vätern unehelicher Kinder >>>