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Familienrecht ● Erbrecht ● Immobilienrecht

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Aktuelle Hinweise

Notarin

Meine Aufgaben und Tätigkeiten als Notarin sind - und das gilt wie die weiteren Ausführungen auf dieser Seite selbstverständlich für alle Notarinnen und Notare - vielseitig.
Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger.

Dies kommt für die Rechtssuchenden bildhaft darin zum Ausdruck, dass ich als Notarin ein Amtsschild mit dem Landeswappen führe.

Für die Rechtsuchenden von größerer Bedeutung ist jedoch, dass ich in meiner Tätigkeit als Notarin auch mehreren Beteiligten zugleich vornehmlich als unparteiische Beraterin in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung stehe.

Notarinnen und Notare  leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notarinnen und Notare sind damit "friedfertige" Juristen. Als Notarin bin ich - anders als in meiner Berufsausübung als Rechtsanwältin - nicht Vertreterin einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuerin aller Beteiligten.
Dabei ist es als Notarin nicht meine Aufgabe, über Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Insoweit unterscheidet sich das Notaramt grundlegend vom Richteramt. Als Notarin kann ich den Beteiligten lediglich Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung anbieten. Den Beteiligten steht es frei, ob sie den Rat annehmen oder nicht.

Um jeglichen auch nur entfernten  Zweifel an meiner  Unparteilichkeit im Notaramt zu vermeiden, darf ich als Notarin in einer Angelegenheit, in der ich bereits außerhalb seiner Amtsfunktion tätig war, nicht mehr als Notarin  tätig werden.
Deshalb darf ich als Anwaltsnotarin in keiner Angelegenheit beurkunden,  in der ich (oder ein Sozius oder auch nur ehemaliger Sozius von mir) bereits anwaltlich tätig war.
Außerdem darf ich  nicht als Rechtsanwältin in einer Angelegenheit auftreten, in der ich bereits als Notarin tätig war.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Dies ist in den Angelegenheiten der Fall, in denen der Gesetzgeber die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars s wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien
    (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.)
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
    (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
  • Erben und Vererben, Schenkung
    Testament und Erbvertrag, Erbscheins-Antrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
  • Unternehmen
    (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)
  • Vorsorgevollmacht
    Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.)

Über alle Angelegenheiten, die Notarinnen und Notare  im Rahmen ihrer  Berufsausübung bekannt werden, haben sie – ebenso wie z. B. auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Verschwiegenheit gegen jedermann und jederfrau zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihnen beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.

Checkliste für Erbscheinsantrag >>>

Links für ausführlichere Informationen zu den Aufgabengebieten der Notarinnen und Notare auf der Internetpräsenz  der Bundesnotarkammer zu:

  • Immobilien  >>>
  • Ehe, Partnerschaft und Familie >>>
  • Erbe und Schenkung >>>
  • Unternehmen >>>
  • Vorsorgevollmacht >>>
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation >>>

Ausführlichere Informationen über das Berufsbild der Notarinnen und Notare und die Besonderheiten des Anwaltsnotariats finden auf den Seiten der Bundesnotarkammer https://www.notar.de/der-notar/berufsbild und https://www.notar.de/der-notar/notariatsformen/anwaltsnotare.